Der Fischereiaufseher/innen-Beruf in der Schweiz 

Dieser Beruf setzt eine grosse Naturverbundenheit
und ein spezielles Interesse für Fische und deren
Lebensräume voraus.



Wie kann man Fischereiaufseher/in werden?

In der Schweiz gibt es keine Berufslehre für
Fischereiaufseher/innen.
Im Bundesgesetz über die Fischerei werden
jedoch die Kantone beauftragt, für eine wirkungs-
volle Fischereiaufsicht sowie für die Aus- und Weiter-
bildung der Aufsichtsorgane zu sorgen.
Hauptberuflich tätige Fischereiaufseher/innen sind
deshalb meist Kantonsangestellte.
Die Anzahl der beschäftigten Fischereiaufseher/innen
ist von Kanton zu Kanton verschieden und hängt von
Faktoren wie der Kantonsgrösse, Anzahl Gewässer
und Gewässertypen sowie der Organisation 
der Fischerei innerhalb eines Kantons ab.


Fischereiaufseher/innen-Stellen werden von den
Kantonen bei Bedarf öffentlich ausgeschrieben;
dabei wird verlangt:


- Grundschulausbildung Stufe Sekundarschule;
- abgeschlossene Berufslehre;
- eventuell (je nach Kanton) weitere Voraussetzungen.
Die Aus- und Weiterbildung erfolgt erst nach
der Einstellung eines/r Bewerbers/in.


Zum Beruf gehören Eigenschaften wie:

- Selbständigkeit;
- initiatives, zuverlässiges, exaktes Arbeiten;
- Flexibilität;
- Verhandlungsgeschick;
- Führungsqualitäten;
- natürliche Autorität;
- sicheres Auftreten;
- handwerkliche Fertigkeiten (Geräteunterhalt);
- gute sprachliche Kenntnisse
  (schriftlich und mündlich);
- Belastbarkeit;
- Willenskraft;
- gute Gesundheit.



Aufgaben der Fischereiaufseher/innen


Hegemassnahmen

- Baustellenabfischungen;
- Notabfischungen (Naturereignisse, Katastrophen);
- Gewässerschutzmassnahmen (Wasserqualität 
und -quantität, Lebensräume).

Mitarbeit bei wissenschaftlichen
Untersuchungen/Projekten


Bewirtschaftungsmassnahmen


- Leitung, Mitarbeit in Fischzucht-, Brutanlagen;
- Laichfischfang;
- Aufzucht, Fütterung;
- Besatzmassnahmen (Fischeinsätze);
- Bestandeskontrollen;
- Beratung und Kontrolle von Berufs- und 
Sportfischern
;
- Durchsetzung von Erlassen und Bestimmungen und
Kontrolle von Fischereigeräten.

Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen,
Stellungnahmen, Bewilligung und Begleitung
von Projekten bei:

- Technischen Eingriffen;
- Wassernutzung;
- Wasserhaushaltsregulierungen;
- Reinigungsarbeiten in und an Gewässern;
- Abwasser-, Meteorwassereinleitungen;
- Deponieplätzen;
- Kiesentnahmen;
- Bauprojekten in der Umgebung von Gewässern;
- Meliorationen.

Aufgaben als Organ der gerichtlichen Polizei
- Fischvergiftungen, Gewässerverschmutzungen
-Vollzug der Gesetze, die die Fischerei 
  sowie die Erhaltung der Lebensräume direkt
  oder indirekt betreffen.

Zusammenarbeit mit Vereinigungen, Verbänden,
Vereinen, und Organisationen